Corona
Das Update 60 der ELKB vom 25.03.2022 enthält die folgende Änderung für Mitwirkende im Gottesdienst: „Bei Auftritten von Ensembles in Gottesdiensten kann auf Maskenpflicht und Mindestabstand verzichtet werden … Es gilt aber für die Mitwirkenden der Ensembles 3G.“
Für Proben gilt ebenfalls 3G. Der Zugang erfolgt mit einer FFP2-Maske, die am Platz zum Musizieren abgenommen werden kann. Ein Mindestabstand von 1,5 m ist angesichts der hohen Infektionszahlen einzuhalten. Davon kann kann abgewichen werden, falls dies zu einer Beeinträchtigung der künstlerischen Betätigung oder Darbietung führen würde.
Das örtliche Schutzkonzept für Proben muss abgestimmt sein auf das Staatliche Rahmenkonzept im Abgleich mit der aktuell gültigen Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
zuletzt geändert am 18. März 2022.
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Informationen der EKD zu Rechtsfragen
Wir empfehlen Ihnen auch die Seiten unserer Dachverbände zu diesem Thema:
CEK (Chorverband in der EKD). Hier finden Sie das Infoblatt des CEK vom 8. März 2022.
BMR (Bayerischer Musikrat)
BMCO (Bundesmusikverband Chor und Orchester)
Die kirchenmusikalischen Verbände in Bayern



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